Reisebestimmungen für Tiere

Gesetzliche Bestimmungen – Schutzmassnahmen hinsichtlich der Reisekrankheiten




Sollte Ihr Tier schon im Vorfeld krank sein, vielleicht auch altersbedingt, kann sich das hier durch die Klimaverhältnisse und Umgebungswechsel deutlich verschlechtern.Bitte bedenken Sie das, bevor Sie Ihre Reise antreten.


Achtung!

Aus- bzw Einreisebestimmungen nicht europäische Länder ändern sich ständig

In Spanien seid 2023 müssen Sie zu einem Tierarzt gehen, der beim sogenannten Cexgan registriert ist. Der Tierarzt muss ein Gesundheitszeugnis ausstellen und diverse Dokumente  per Internet bei Cexgan einreichen. Das nimmt relativ viel Zeit in Anspruch. Daher muss das frühzeitig in Angriff genommen werden.

  • Comunidad Valenciana: Wenn die Tiere auf Reisen gehen, brauchen Sie einen blauen offiziellen Ausweis, einen Microchip und die Tollwutimpfung.
  • Welpen können erst, laut Gesetz, mit 3 Monaten gegen Tollwut geimpft werden und dann erst 3 Wochen spater ausreisen oder eingeführt werden.
  • Mehr als 5 Tiere werden als Tiertransport angesehen und dann gelten andere Gesetze.
  • Kontrollieren Sie den deutschen Impfausweis vor der Abreise, denn in Deutschland können  die Impfbestimmungen anders.
  • Bitte bedenken Sie ebenfalls, wenn Sie ein Land fahren, wo Tollwut noch verbreitet ist, dann können Sie zwar ohne weiteres nach unseren Bestimmungen einreisen, aber bei der Ausreise wird dann jedoch ein Bluttest (Antikörper) verlangt (z.B. Marokko, Kolumbien etc.).
  • Bevor man englisches Terrain betritt (massgebend ist nicht nur der Tag sondern auch die Uhrzeit) muss das Tier entwurmt werden (Fuchsbandwurm) uns mehr als 24 Std und weniger als 5 Tage.
  • Bitte kontrollieren Sie selber Uhrzeit und Tagesdatum, dasselbe gilt z.B. für Norwegen
  • Achtung: Reisen Sie zum Beispiel  aus Marokko nach Spanien ein, ist ein Bluttest nötig ,der die Tollwutantikörper bestimmt .

Wir bekommen oft nicht immer die richtigen Informationen durch das Tierärzteamt.

 

BITTE INFORMIEREN SIE SICH BEIM JEWEILIGEN KONSULAT PERSÖNLICH!

 

Wenn es in einem Tollwut freien Land einen Tollwutfall gibt, ändern sich die Gesetze praktisch sofort.

 

Wichtige Maßnahmen:


Leishmaniose

Die Sandfliege ist aktiv von April bis allerspätestens November. Daher ist eine Impfung absolut sinnlos, wenn Sie sich hier nur im Winter aufhalten. Sandfliegen reagieren empfindlich auf Permetrin, daher wird Permetrin in Pipettenform als Vorbeugung empfohlen, am Besten schon 4 Tage vor der Abreise.

 

Vorsicht:

Hunde unter 4 kg zeigen häufiger eine Unverträglichkeit auf Permetrin als Hunde, die mehr als 4 kg wiegen.

 

Für Katzen ist Permetrin hochgiftig!

Permetrin und Permetrinähnliche Stoffe (Advantix, Expot, Escalibor, etc.)


Borreliose

Sie gibt es hier normalerweise nicht (andere Zeckenart), daher haben wir hier auch keine Impfungen gegen diese Erkrankung.


Herzwurm

Durch ein entsprechendes Wurmmittel können Sie Ihren Hund schützen. Wir haben einige, wenige Fälle hier in dieser Region.

Es ist durchaus möglich, dass eine Herzwurmerkrankung unerkannt bleibt, weil sie mit einer allgemeinen Herzerkrankung verwechselt wird. Es gibt verschiedene Zeckenerkrankungen, bei Hund und Katze, daher ist auch hier wichtig, das Tier ein paar Tage vor der Abfahrt mit einem Zeckenschutzmittel zu behandeln.

Sie sollten sich immer vor Ort eines jeden Urlaubslandes informieren.

So ist der Herzwurm z.B. im Umkreis von Bologna (Italien) für ihren Hund sehr gefährlich.


Nicht-Europäische Länder

Ein- und Ausreisebestimmungen

Jedes Land fordert andere Bedingungen, die individuell erfüllt werden müssen.

Die Länder werden aufgezählt in der Liste der  "países extracomunitarios de la Parte C  anexo II"  bzw. Länder, die nicht  "anexo II" angehören.

Einreise nach Spanien – Ausreise aus Spanien

In der Regel benötigen Sie:

  • den blauen Tierausweis 
  • Tollwutimpfung  mit ca. 3 oder 6 Wochen Wartezeit
  • Microchip
  • das Tier muss mindestens 3 Monate alt sein